Rechtsprechung
FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21
Einkünfte aus Vermietung bei Mietvertrag zwischen Angehörigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfte aus Vermietung bei Mietvertrag zwischen Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
- BFH, 11.09.2007 - IX B 4/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 17.10.2001 - I R 103/00
Veranlagungszeitraum
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Unter Verweis auf die BFH-Entscheidungen vom 17.10.2001, I R 103/00 und vom 17.08.2005, IX R 10/05 müsse eine Schätzung sich an dem für den Steuerpflichtigen günstigsten Bandbreitenwert orientieren.Die Entscheidung des BFH vom 17.10.2001, I R 103/00 (BFHE 197, 68 , BStBl II 2004, 171 ) befasst sich thematisch mit Verrechnungspreisen von verbundenen Unternehmen.
- BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05
Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Unter Verweis auf die BFH-Entscheidungen vom 17.10.2001, I R 103/00 und vom 17.08.2005, IX R 10/05 müsse eine Schätzung sich an dem für den Steuerpflichtigen günstigsten Bandbreitenwert orientieren.In der Entscheidung des BFH vom 17.08.2005, IX R 10/05 (BFHE 211, 151 , BStBl II 2006, 71 ) wurde die Anwendbarkeit eines örtlichen Mietenspiegels als örtliche Vergleichsmiete diskutiert.
- BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03
Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH …
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Die Hauptpflichten (Warm- und Kaltmiete) müssen klar und eindeutig vereinbart werden, sowie dem Vereinbarten entsprechend tatsächlich durchgeführt werden (BFH vom 23.02.2005, XI R 29/03, BStBl II 2005, 634 ).
- BFH, 26.09.1969 - VI R 64/67
Neu erbautes Hotel - Anlaufzeit - Verzicht auf Pachtzahlungen - Nahe Angehörige - …
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Der Verzicht auf mögliche Einnahmen oder Mieterhöhungen führt nicht zu Einnahmen (BFH vom 26.09.1969, VI R 64/67, BStBl II 1970, 177). - BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03
Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend …
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Die Einkünfteerzielungsabsicht ist auch nicht aufgrund der konkreten Gestaltungs- oder Ausstattungsmerkmale der Immobilie zu versagen (vgl. BFH vom 06.10.2004, XI R 30/03, BStBl II 2005, 387). - BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02
Teilentgeltliche Vermietung
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Sie führt bei teilentgeltlichen Rechtsgeschäften zu einer steuerrechtlichen Aufspaltung des zivilrechtlich einheitlichen Rechtsgeschäfts in einen steuerbaren entgeltlichen und in einen nicht steuerbaren unentgeltlichen Teil (BFH vom 22.07.2003, IX R 59/02, BStBl II 2003, 806 ). - BFH, 29.04.1999 - IV R 49/97
Verbilligte Wohnungsüberlassung im Betriebsvermögen
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Hierbei kommt der Rechtsgedanke des § 3c EStG zum Ausdruck, dass die Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen, nicht abziehbar sind (vgl. BFH vom 14.09.1999, IV R 49/97, BStBl II 1999, 652 ). - BFH, 20.12.1994 - IX R 124/92
Beschwer durch Nullbescheid wegen Bindungswirkung für Leistungen nach dem …
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Der Bescheid für 2001 ist zwar rechtswidrig, aber er verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten, denn eine Rechtsverletzung liegt nur vor, wenn ein Steuerpflichtiger durch eine zu hohe Steuer aufgrund eines objektiv rechtswidrigen Steuerbescheides subjektiv in seinen Rechten verletzt wird (BFH vom 20.12.1994, IX R 124/92, BStBl II 1995, 628 ). - BFH, 05.11.2002 - IX R 32/02
Verbilligte Wohnungsvermietung
Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 322/04
Wird die Nutzungsüberlassung danach in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt, so ist das in der verbilligten Vermietung liegende nicht marktgerechte Verhalten der Kläger für die Prüfung ihrer Einkünfteerzielungsabsicht ebenso wenig bedeutsam wie der Fremdvergleich (BFH vom 05.11.2002, IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599 ).